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Online Auktionsbedingungen für Reitpferde (AGB) + Datenschutz

Horses & Dreams Online-Auktionsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines – Geltungsbereich 

(1) Wir, die ISK GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Osnabrück zu HRB 3410, Am Borgberg 3, 49170 Hagen a.T.W. (nachstehend auch nur der Veranstalter genannt), betreiben die Versteigerung von Pferden im Internet (hier auch nur Internetversteigerung genannt) im eigenen Namen und auf fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft). Wir legen als Veranstalter für den Kaufvertrag mit dem Erwerber sowie für das Rechtsverhältnis zu dem Bieter diese Online-Auktionsbedingungen (nachstehend auch nur AGB genannt) zugrunde. 

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Erwerbers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. 

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Erwerber zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Vertrages getroffen werden, sind in diesen AGB niedergelegt. 

(4) An Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die von uns für die Auktion verwendet werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedürfen der Erwerber, der Bieter und jeder Dritte unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 

(5) Unsere AGB gelten grundsätzlich in gleicher Weise gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), wenn nicht deren Geltung ausdrücklich im Hinblick auf einzelne Klauseln in ihrem Anwendungsbereich eingeschränkt ist. 

2. Gestaltung und Abwicklung der Online – Auktion 

(1) Anmeldung (Registrierung) und Nutzerkonto 
Die Teilnahme an einer Internetversteigerung ist nur denjenigen natürlichen oder juristischen Personen gestattet, die sich bei dem Veranstalter registriert haben. Bei der Eröffnung der Registrierung sind alle von dem Veranstalter in dem Anmeldeformular gestellten Fragen ordnungsgemäß und richtig zu beantworten und eventuell geforderte Kopien beizufügen. Eine Registrierung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen in der auf unserer Internetplattform vorgesehen Rubrik „Löschung meiner Registrierung“ gelöscht werden; in diesem Falle werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufendes Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Falle erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden. Im Übrigen wird auf Ziff. 8 dieser AGB verwiesen. 

(2) Vertretung und Geschäftsfähigkeit 

(a) Natürliche Personen können sich zur Nutzung nur anmelden, wenn sie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. 

(b) Vertretungsberechtigte natürliche Personen einer juristischen Person müssen namentlich genannt werden. 

(c) Hat der Bieter sich ordnungsgemäß angemeldet, erhält er mit einer Bestätigungsemail ein Passwort zugeschickt. 

Jeder Nutzer ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten. 

(3) Ablauf der Internetversteigerung 

(a) Die jeweilige Internetversteigerung beginnt mit einer von dem Veranstalter auf der Plattform in das Internet gestellten Offerte. Diese ist eine auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung. In der Offerte wird zugleich die Bietungszeit durch die Angabe „Auktionsende“ festgelegt. Diese Offerte kann nicht durch einfaches "ja" angenommen werden, sondern es handelt sich um eine vorweg erklärte Annahme des Höchstgebotes. Angenommen wird vom Veranstalter nur dasjenige Höchstgebot, welches innerhalb der genannten Bietungszeit von einem Bieter wirksam nach den Bedingungen dieser AGB abgegeben wird. 

(b) Gebote können ausschließlich nur über die auf der Plattform installierte Maske für registrierte Bieter und nur online abgegeben werden. Gebote, die auf andere Weise abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie dem Veranstalter während der Bietzeit zugehen. Gebote, bei denen der Bieter nicht erklärt hat, dass er mit der Geltung dieser AGB für sein konkretes Gebot einverstanden ist und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat, werden ebenfalls nicht akzeptiert. Bis zum Ende der Versteigerung abgegebene Gebote, die für den registrierten Bieter unter "Gebot" nach Maßgabe dieser AGB abgegeben, nehmen an der Versteigerung nur teil, wenn sie bis zum Ende der Versteigerung dem Veranstalter zugegangen sind. Die Übermittlung erfolgt auf Risiko des Bieters. 

(c) Vor Abgabe eines Gebotes wird der Inhalt des Gebotes einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Bieter kann dort sein Gebot über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren. Mit dem Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ gibt der Bieter ein verbindliches Gebot an den Veranstalter zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach der Abgabe des Gebotes erhält der Bieter vom Veranstalter eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang des Gebotes bei uns bestätigt und dessen Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme, sondern nur die Bestätigung der Teilnahme an der Versteigerung mit dem abgegebenen Gebot dar. 

Jedes Gebot eines jeden Bieters wird auflösend bedingt durch die Abgabe eines höheren Gebotes abgegeben. Der jeweilige Bieter ist bis zum Ende der Bietzeit an das abgegebene Gebot gebunden. Gebote, die unter dem Mindestgebot liegen, nehmen an der Versteigerung nicht teil, auch wenn dem Veranstalter kein höheres Gebot bis zum Ende Versteigerung zugeht. 

Der Kaufvertrag über das versteigerte Pferd kommt ohne gesonderten Zuschlag durch das wirksam abgegebene Höchstgebot des registrierten Bieters am Ende der Bietzeit zustande. 

(d) Ein wirksames Gebot muss dem Mindestgebot entsprechen und im Übrigen mindestens einen Bietungsschritt über dem Gebot des Vorbieters liegen. Der Bietungsschritt beträgt bei den in die Auktion eingestellten Pferden 500,00 €. Der Bieter wird über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Internetplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist. 

(e) Unterrichtung vom Vertragsschluss 

Derjenige Bieter, der am Ende der Versteigerung das höchste wirksame Gebot abgegeben hat, wird hierüber per E-Mail oder auf andere Weise auf einem dauerhaften Datenträger in Textform benachrichtigt. Der Zugang der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages und nicht zusätzliche Voraussetzung für dessen Zustandekommen. Bieter, die nicht das Höchstgebot abgegeben haben, erhalten keine Benachrichtigung. Das Höchstgebot wird lediglich anonym auf der Plattform unverzüglich nach Ablauf der Bietungszeit genannt. Die Benachrichtigung an den Erwerber beinhaltet gem. § 312 f BGB eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist und enthält die in Artikel 246 a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlichen Angaben einschließlich der Widerrufsbelehrung. 

(f) Wir sind nach unserem Ermessen berechtigt, registrierte Bieter für einzelne Auktionen einzelner Objekte oder für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren und damit beschränkt oder unbeschränkt aus der Berechtigung an der Teilnahme von Auktionen auszuschließen. Dieses ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aus dem sich ergibt, dass für uns das Fortbestehen eines Rechtsverhältnisses zu der gesperrten Person nicht mehr zumutbar ist. 

(g) Der Veranstalter kann eine Auktion jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn er dies bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nach billigem Ermessen entscheidet. Bei Systemausfällen auf Grund technischer Gegebenheiten ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt, die Auktion abzubrechen. insoweit behalten wir uns ausdrücklich den Widerruf der jeweiligen in das Internet gestellten Offerte gem. 2.(4)(a) vor. Die Entscheidung über den Abbruch wird auf der Internet-Plattform unter schlagwortartiger Angabe des Grundes mitgeteilt. Die bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos. Dieser Vorbehalt zum Widerruf unseres Angebotes auf Verkauf an den Höchstbietenden erlischt bei einer entsprechend der Ankündigung durchgeführten und mit Ablauf der Bietzeit beendeten Auktion mit Ende der Auktion, ohne dass es einer gesonderten Erklärung von uns bedarf. 

Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung der Internet-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.  

(h) Der Veranstalter unterhält während der laufenden Auktionen eine Hotline, die in dem auf der Internet-Plattform angegebene Zeit mit den dort genannten Gebühren zu Lasten des Anrufers erreichbar ist. Diese Hotline dient nur der Behebung von Abwicklungsproblemen und nicht der Entgegenahme von Geboten. Über die Hotline werden weder Zusagen gemacht, noch vertragliche Vereinbarungen, gleich welcher Art, geschlossen. 

3. Angaben zum Versteigerungsobjekt und zum zeitlichen Ablauf der Versteigerung 

(1) Die auf der Plattform des Veranstalters zur Versteigerung eingestellten Pferde werden mit folgenden Angaben angeboten: 

Pferdename, Geschlecht, Alter, Farbe, Größe, Bilder, ein Video, Abstammung. 

Die vorstehenden Angaben stellen lediglich eine Beschreibung des Versteigerungsobjektes dar, wir übernehmen damit keine Garantie für eine entsprechende Beschaffenheit und sie sind auch nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung im Hinblick auf den künftigen Kaufvertrag. 

Die Größenangaben sind ca.-Werte. Eine Differenz zur tatsächlichen Größe ist möglich. 

(2) Es wird keine Garantie für die Zuchttauglichkeit der eingestellten Pferde übernommen. Insbesondere wurde die Befruchtungsfähigkeit von Hengsten und die Zuchtfähigkeit von Stuten vom Veranstalter nicht geprüft. Die Befruchtungsfähigkeit oder Zuchtfähigkeit sind keine vereinbarte Beschaffenheit.  

(3) Die in die Auktion eingestellten Pferde sind zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch untersucht worden. Darüber hinaus sind alle 2j. und älteren Pferde geröntgt worden. Der Umfang der Röntgenaufnahmen bestimmt sich nach dem Röntgenleitfaden 2018 – Gesellschaft für Pferdemedizin. Zusätzlich wurden 3 Aufnahmen des Rückens angefertigt. Röntgenaufnahmen können direkt bei Dr. Steinmann, Pferdeklinik Mühlen, Münsterlandstraße 42, 49439 Mühlen, Tel. 0049-(0)5492-1394, angefragt und eingesehen werden. 

Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Untersuchungsprotokoll erstellt worden, das von den registrierten Kaufinteressenten direkt bei Dr. Steinmann (Kontaktdaten s.o.) eingesehen werden kann. Dem Bieter wird empfohlen, sich das tierärztliche Untersuchungsprotokoll und die Röntgenbilder eigenständig und auf seine eigenen Kosten von einem eigenen Tierarzt interpretieren zu lassen. Dieser kann die Röntgenbilder von dem herstellenden Tierarzt auf Kosten des Bieters anfordern. Dem Bieter wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit der Unterrichtung über den gesundheitlichen Zustand des jeweiligen Pferdes im eigenen Interesse Gebrauch zu machen. Er kann kein Gebot abgeben, solange er nicht erklärt hat, dass er den Hinweis auf die vorhandene klinische Untersuchung und den Hinweis auf Einsichtnahme in die Röntgenbilder erhalten hat. Das Ergebnis in Form objektiver Befunderhebung des sich ausschließlich auf die klinische Untersuchung beziehenden schriftlich erstellten und einsehbaren Untersuchungsprotokolls sowie der auf den Röntgenbildern ersichtliche Zustand ist eine Beschreibung der gesundheitlichen Verfassung des in die Auktion eingestellten Pferdes, stellt aber keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB dar. 

(4) Angegeben wird weiterhin für das in die Internetversteigerung eingestellte Pferd das Mindestgebot in EURO. Der Standort des Pferdes während der Auktion und zum Zeitpunkt nach der Beendigung der Auktion ist beim Veranstalter. Aufgrund der technischen und organisatorischen Abwicklung der Internetauktion ist eine Besichtigung des Pferdes nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter bis einschließlich Freitag, den 04.05.2018 möglich. 

(5) Zum zeitlichen Ablauf der Internetversteigerung werden folgende Angaben gemacht: 

Beginn der Versteigerung mit Uhrzeit und Datum (MEZ) Freitag, 20.04.2018, 15:00 Uhr 

Ende der Versteigerung mit Uhrzeit und Datum (MEZ) Samstag, 05.05.2018, 14:00 Uhr 

4. Preise – Zahlungsbedingungen 

(1) Alle angegebenen Preise und Gebote verstehen sich zzgl. der Kommissionsgebühr (6%) und der jeweils geltenden Umsatzsteuer (z.Zt. 19%). Diese wird auf Rechnungen gesondert ausgewiesen.  

Der Abrechnungsbetrag wird wie folgt berechnet: 

Zuschlagspreis 

zzgl. 6% Kommissionsgebühr 

Nettobetrag 

zzgl. Mehrwertsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz (19%) 

= Abrechnungsbetrag 

Für Auslands- Exportgeschäfte siehe Punkt (4). 

(2) Grundsätzlich gelten die Bietungspreise ab Standort des Pferdes bei Selbstabholung durch den Erwerber. Der angegebene Standort ist der nach dem abgeschlossenen Vertrag vereinbarte Erfüllungsort.  

Der Versand des ersteigerten Pferdes erfolgt auch auf Wunsch des Erwerbers nicht. Wir sind aber bereit, auf Anfrage unverbindlich mehrere Spediteure mit Kontaktdaten zur Auswahl zu benennen, die den Transport im Auftrag und auf Rechnung des Erwerbers gegen Vergütung als günstige Standardlieferung übernehmen.  

(3) Mit Abschluss des Kaufvertrages geht die Gefahr i.S.d. § 446 BGB auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam des Veranstalters verbleibt. 

(4) Mit der Bestätigung des Kaufvertragsabschlusses erhält der Bieter die Rechnung mit Angabe des Preises, der Kommissionsgebühr und der Umsatzsteuer.  

Käufer mit Wohnort oder Sitz im Nicht-EU-Ausland bekommen die Mehrwertsteuer erstattet, wenn die Tiere unmittelbar nach Erwerb in das Ausland verbracht werden. Die Ausfuhrpapiere sind dem Veranstalter entsprechend vorzulegen. 

Käufer mit Wohnort oder Sitz im EU-Ausland zahlen die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer. Sie bekommen diese erstattet, wenn sie durch Vorlage ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gegenüber dem Veranstalter nachweisen, dass sie das Tier für ihr Unternehmen erwerben und unmittelbar nach Erwerb ausführen. 

(5) Der Abzug von Skonto ist unzulässig 

(6) Der Bietungspreis ist spätestens ohne Abzug innerhalb von einer Woche ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Die Übergabe des ersteigerten Pferdes an den Erwerber oder an den Beförderer erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach nachstehendem Abs. (8) auch bei fristgerechter Zahlung zusätzliche Standkosten anfallen können. 

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Erwerber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Erwerber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

(8) Das ersteigerte Pferd kann vom Erwerber nach dem Erwerb am Standort des Veranstalters Zug um Zug gegen Zahlung des Erwerbspreises oder gegen Vorkasse von dem Erwerber nach Absprache abgeholt werden und wird bis dahin von dem Veranstalter unentgeltlich verwahrt und versorgt. Ab dem 16. Tag nach Auktionsende berechnen wir kalendertäglich für die Verwahrung und Versorgung des ersteigerten Pferdes unbeschadet der weiterbestehenden Verpflichtung zur Abholung pro Kalendertag einen Betrag von 50,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. 

5. Mängelrechte 

Bei einem Mangel des ersteigerten Pferdes gelten grundsätzlich – mit Ausnahme des Anspruches auf Schadensersatz - die gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels des Pferdes gelten die in Abs. 6 genannten Regelungen der Schadensersatzhaftung und -begrenzung.  

6. Schadensersatzhaftung und –begrenzung 

(1) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

(2) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflicht­verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. 

(3) Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung des Verkäufers auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(5) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertrags­abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 

(6) Die Begrenzung nach Abs. (e) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 

(7) Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

7. Verjährung, Untersuchungs – und Rügeobliegenheiten 

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich der Ansprüche auf Schadensersatz beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche, wenn der Erwerber Verbraucher ist und das gekaufte Pferd nicht als gebrauchte Sache im Sinne des § 475 Abs. 2 BGB zu bewerten ist. In diesem Falle beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre. 

(2) Sofern der Erwerber Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB ist, setzen die Mängelansprüche des Erwerbers voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

8. Eigentumsvorbehalt  

(1) Das Eigentum an den versteigerten Pferden geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Kommissionsgebühr und Mehrwertsteuer auf den Erwerber über. Die Eigentumsübertragung bleibt bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vorbehalten.

(2) Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Veranstalters bzw. Einstellers nicht gestattet.

9. Gerichtsstand – Erfüllungsort - Datenschutz 

(1) Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann der Veranstalter den Kunden an dem für den Veranstaltungsort zuständigen Gericht (Osnabrück) verklagen. Der Veranstalter selbst kann von diesen Kunden nur an dem für den Geschäftssitz zuständigen Gericht (Osnabrück) verklagt werden.

Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das unvereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht (CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.
(2) Datenschutz
Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der in unserem Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung.
Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

10. Schlussbestimmungen
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es in deutscher und in englischer Fassung. Für den Fall von Widersprüchen gilt die deutsche Fassung allein; bei Auslegungen ist die deutsche Fassung auch für die Auslegung der englischen Fassung in erster Linie heranzuziehen und maßgebend. 
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Internet-Versteigerungsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden die zugelassenen Bieter per E-Mail gesondert hingewiesen. Die geänderten bzw. ergänzten Bedingungen finden erst Anwendung, wenn der Bieter nach Erhalt des Hinweises erneut ein Gebot abgibt.
(3) Die EU-Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (so gen. „OS-Plattform“) bereitgestellt. Die OS-Plattform soll der außergerichtlichen Streitbeilegung im Rahmen von Streitigkeiten aus Online-Verträgen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Als Betreiber dieser Seiten nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der folgenden Datenschutzerklärung.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung beschreibt, wie die ISK GmbH Ihre personenbezogenen Daten erhebt, nutzt, speichert, weitergibt und schützt („Datenschutzerklärung“). Im Rahmen dieser Datenschutzerklärung wird die Bezeichnung „personenbezogene Daten“ für Informationen verwandt, die einer bestimmten Person zugeordnet und zur Identifizierung dieser Person genutzt werden können. Daten, die anonymisiert oder aggregiert wurden und daher auch in Kombination mit anderen Informationen oder in anderer Weise nicht zur Identifizierung eines bestimmten Nutzers verwendet werden können, sind keine personenbezogenen Daten.

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Verantwortliche Stelle

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Im Falle von Änderungen dieser Datenschutzerklärung werden wir die geänderte Datenschutzerklärung sowie das Datum des Inkrafttretens der geänderten Datenschutzerklärung auf dieser Website veröffentlichen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Datenschutzerklärung in regelmäßigen Abständen durchzulesen. Änderungen, die eine von Ihnen erteilte Einwilligung betreffen, werden wir nur durch erneute Einholung der Einwilligung durchführen. Die vorliegende Datenschutzerklärung gilt für alle Nutzer, die sich nach dem 20.04.2018 anmelden, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie sich unter Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung angemeldet haben. 

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

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